Sie beziehen Strom in der Grundversorgung, wenn Sie nie einen Antrag auf Netzzugang gestellt haben und Strom zum Tarif des lokalen Verteilnetzbetreibers beziehen. Sie erhalten eine einzige Rechnung, die die Kosten des bezogenen Stroms, die Kosten für die Netznutzung, die Kosten für Dienstleistungen in Bezug auf das System und die vom Gesetz vorgesehenen Gebühren beinhaltet.